Aufnahme in unsere Werkstatt
für Menschen mit Behinderung

Das Aufnahmeverfahren

Für gewöhnlich nehmen die WEK und die ARBEG Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Handicaps auf. Je nach Grad des Handicaps und der Selbstständigkeit werden Menschen mit Handicap in einen unserer drei Fachbereiche eingeordnet, damit sie dort die für sie bestmögliche Unterstützung und Förderung erhalten.

Aufnahme in unseren Förder- und Betreuungsbereich

Im Förder- und Betreuungsbereich geht es um die Teilhabe an der Gemeinschaft und ist eine Leistung der Eingliederungshilfe. Leistungsträger ist deshalb in der Regel der örtliche Sozialhilfeträger.

Ablauf

  1. Kontaktaufnahme mit dem Sozialdienst
  2. Gegenseitiges Kennenlernen
  3. Praktikum
  4. Aufnahme

Voraussetzungen

In unserem Förder- und Betreuungsbereich werden erwachsene Menschen mit Behinderung begleitet und gefördert, die aufgrund ihres individuellen Unterstützungsbedarfs nicht oder noch nicht in den Arbeitsbereich integriert werden können.

Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn eine Kostenzusage vorliegt.

Aufnahme in unseren Berufsbildungsbereich

Der Berufsbildungsbereich ist eine Maßnahme der beruflichen Rehabilitation. Leistungsträger ist in der Regel die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung.

Ablauf

  1. Kontaktaufnahme mit dem Sozialdienst
  2. Gegenseitiges Kennenlernen
  3. Praktikum
  4. Aufnahme

Voraussetzungen

Die Aufnahme ist unabhängig von Art und Schwere der Behinderung, sofern spätestens nach Teilnahme am Berufsbildungsbereich ein Minimum an produktiver Arbeit erbracht werden kann.

Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn eine Kostenzusage vorliegt.

 

Aufnahme in unseren Arbeitsbereich

Im Arbeitsbereich geht es um die Teilhabe am Arbeitsleben, aber auch um die Entwicklung der Persönlichkeit und der beruflichen Bildung.

Ablauf

  1. Kontaktaufnahme mit dem Sozialdienst
  2. Gegenseitiges Kennenlernen
  3. Praktikum
  4. Aufnahme

Voraussetzungen

Nach dem Berufsbildungsbereich ist es möglich, in den Arbeitsbereich der Werkstatt zu wechseln, wenn eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht oder noch nicht möglich ist.

Eine Aufnahme ist nur möglich, wenn eine Kostenzusage vorliegt.

 

Unverbindliches Informationsgespräch

Damit sich der Interessent ein Bild von der WEK machen und ein gegenseitiges Kennenlernen stattfinden kann, bietet die WEK ein unverbindliches Informationsgespräch an. Bitte bringen Sie dazu möglichst einen Lebenslauf, Zeugnisse sowie Arztberichte oder Gutachten über die Art der Behinderung mit, um eine erste Einschätzung der Fähigkeiten und Möglichkeiten der Eingliederung in die verschiedenen Bereiche der WEK zu unterstützen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!