Ihre Vertretung in der Werkstatt

Die Werkstatträte sind die Vertretungen und die vertrauensvollen Ansprechpartner der Menschen mit Behinderung innerhalb der WEK und der Arbeg Care. Sie vertreten die Interessen der Werkstattbeschäftigten und sind Ansprechpartner bei Beschwerden, Anregungen und Wünschen, die ihre Arbeit betreffen. Sie arbeiten mit der Geschäftsführung zusammen und werden bei ihrer Arbeit von einer unabhängigen Vertrauensperson unterstützt.

 

Unsere Werkstatträte in der WEK sind:

  • Heike Traub, Vorsitzende (Supermarkt Ums Eck in Plochingen)
  • Ines Bidinger, Stellvertreterin (Hauswirtschaft in der WEK Esslingen)
  • Andrei Balan (Cafe Sonne in Esslingen)
  • Yeter Bas (Metabo in Nürtingen)
  • Manuel Schabel (Arbeitsbereich in der WEK Nellingen)

zu erreichen:

  • Telefon unter 0160/ 93446743
  • E-Mail unter wr@w-e-k.de
  • Postkasten in jeder Werkstatt (für Anregungen, Wünsche und Beschwerden)
  • Hauspost
  • Sprechstunde immer freitags von 11:00 – 11:30 Uhr in der WEK Esslingen, Glaskasten, 2. Stock


Unsere Werkstatträte in der Arbeg Care sind:

  • Lucien Benz, Vorsitzender (Arbeitsbereich in Wernau)
  • Martin Goldmann, 1. Stellvertreter (Arbeitsbereich in Wernau)
  • Erdan Tahiri, 2. Stellvertreter (Arbeitsbereich in Wernau)

zu erreichen:

  • Telefon unter 07153 962329 (Arbeitsbereich Wernau)
  • E-Mail unter wr-arbeg@arbeg.de
  • Postkasten in jeder Werkstatt (für Anregungen, Wünsche und Beschwerden)
  • Hauspost
  • Persönlich im Arbeitsbereich in Wernau

 

Ihre Mitbestimmungsrechte sind

(nach § 5 Absatz (2) Werkstattmitwirkungsverordnung):
Die Werkstattleitung muss den Werkstattrat in den Entscheidungsprozess mit einbeziehen und braucht die Zustimmung bei Änderungen:

  • der Werkstattordnung
  • von Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausen, Zeiten für Erhaltung und Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung der Werkstattbeschäftigten, Verteilung der Arbeitszeit und Regelung des Fahrdienstes
  • der Arbeitsentgelte, neue Lohnsysteme, Festsetzung der Steigerungsbeträge; Zeit, Ort und Art der Auszahlung; Gestaltung der Arbeitsentgeltbescheinigungen
    der Grundsätze der Urlaubsplanung
  • der Verpflegung
  • der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Überwachung der Werkstattbeschäftigten
  • Grundsätze der Fort- und Weiterbildung
  • Gestaltung von Sanitär- und Aufenthaltsräumen
  • Soziale Aktivitäten der Werkstattbeschäftigten


Ihre Mitwirkungsrechte sind

(nach § 5 Absatz (1) Werkstattmitwirkungsverordnung):
Die Werkstattleitung muss vor einer Veränderung oder Entscheidung die Meinung des Werkstattrates einholen bei:

  • Darstellung und Verwendung des Arbeitsergebnisses; die Leitung muss mitteilen, was die Werkstatt verdient und wie das Geld ausgegeben wurde
  • Änderungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und dem Gesundheitsschutz
  • bei der Weiterentwicklung der Persönlichkeit und Übergang auf den Arbeitsmarkt
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitskleidung, Arbeitsablauf, Arbeitsumgebung und Arbeitsverfahren
  • auf Wunsch des Werkstattbeschäftigten, bei dessen Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
  • Planung von Bauvorhaben und technischen Anlagen, Einschränkung, Stilllegung und Verlegung der Werkstatt, Grundlegende Änderung der Werkstattorganisation und des Werkstattzweckes


Ihre Unterrichtungsrechte sind

(nach § 7 Werkstattmitwirkungsverordnung):
Die Werkstattleitung muss rechtzeitig und umfassend den Werkstattrat informieren bei:

  • Kündigung, Versetzung und Umsetzung eines Werkstattbeschäftigten
  • Verlauf und Ergebnis der Eltern- und Betreuerversammlung
  • Einstellung, Versetzung und Umsetzung des Fachpersonals und des sonstigen Personals der Werkstatt


Die Werkstatträte arbeiten außerhalb der Werkstatt mit:

  • dem Landesverband der Werkstatträte Baden-Württemberg zusammen
  • sind im Regionalverband Mittlerer Neckar vertreten und
  • besuchen Veranstaltungen, um die Rechte der Beschäftigten zu vertreten und sich für bessere Bedingungen und Löhne einzusetzen.