Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV V3

Die regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel ist nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) Pflicht des Arbeitgebers. Im Grunde muss alles geprüft werden, was mit einem Stecker versehen ist und unter Strom stehen kann, um Mängel oder Defekte frühzeitig feststellen zu können.

Ihre Vorteile:

Wir führen für Sie, eigenverantwortlich, als „beauftragter Dritter“, die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel durch. Sie stellen dadurch sicher, dass Sie als Arbeitgeber Ihre Verpflichtungen zum Schutz Ihrer Mitarbeitenden erfüllt haben.

Sie können sicher sein, dass Sie durch das bei uns implementierte Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 erstklassige Qualität erhalten. Unsere Prüfer verfügen nicht nur über jede Menge Fachkompetenz und Erfahrung, sondern sind selbstverständlich auch zertifiziert und müssen an regelmäßigen Weiterbildungen teilnehmen. Durch den Einsatz modernster Messmittel ist die Prozesssicherheit gewährleistet und das Ergebnis lückenlos dokumentiert.

Unsere Prüfprotokolle nach DGUV Vorschrift 3 garantieren Ihnen absolute Rechtssicherheit. Damit erfüllen Sie als Arbeitgeber Ihre Verpflichtungen zum Schutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Unser Vorgehen:

Unsere Prüfungen beinhalten:

  • Vorbesprechung und Koordination des Prüfungsablaufes
  • Durchführung der Sichtprüfung an den Betriebsmitteln
  • Elektrotechnische Messprüfung inkl. Schutzklassenbestimmung mit den Prüfschritten: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ersatzableitstrom (Schutzleiterstrom, Berührungsstrom)
  • Funktionsprüfung
  • Inventarisierung der Geräte und Aufbringung einer EAN-Kennzeichnung bei Erstprüfung
  • Erstellen eines rechtssicheren Prüfprotokolls
  • Anbringen der dokumentenechten Prüfplakette
  • Dokumentation der Prüfung und Übergabe an unseren Kunden

Selbstverständlich übernehmen wir auch gerne Ihre Prüffristenüberwachung und erinnern Sie mit genügend Vorlaufzeit an Ihre Wiederholungsprüfungen.

Übrigens, unsere Leistungen können im Ernstfall auch richtig viel Geld, Zeit und Nerven sparen: Brandschutzversicherungen übernehmen keine Haftung für Brandschäden, die nachweislich von einem nicht nach DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) geprüften Elektrogerät verursacht wurden.

 

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf:

Telefon: 07153/ 96 23-46
Mail: acheck@arbeg.de